

Von links: Andreas Gisbertz (Bürgermeister Waldniel), Horst Gutzki (1. Vorsitzender der JedermannHilfe Brüggen e.V.), Thomas Riecker (Bürgermeister Niederkrüchten), Christian Walbrunn (Koordinator Bürgerautos JedermannHilfe Brüggen e.V.), Marcel Johnen (Bürgermeister Brüggen)
Was ist das Bürgerauto?
Das ist die ideale Lösung für vorübergehend oder dauerhaft immobile Bürger, die keine andere Möglichkeit haben, innerhalb der drei Gemeinden von A nach B zu kommen.
Aktuell sind wir mit 2 Fahrzeugen unterwegs. Das eine steht am Rathaus in Brüggen, das andere ist am Rathaus in Waldniel stationiert.
Für wen ist das gemacht?
Ganz gleich ob der Wocheneinkauf ansteht, ein Arztbesuch, Behördentermin, der Besuch auf dem Friedhof oder ein Kaffeeklatsch, Sie werden individuell gefahren. Voraussetzung ist eine dauerhafte oder temporäre Immobilität. Im Zweifel wenden sie sich bitte montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr an unsere Disposition: 02163 5701 233.
Es gibt eine weitere Voraussetzung: Die Fahrgäste müssen selbstständig ein- und aussteigen können. Rollatoren und andere leichte Mobilitätshilfen nehmen wir gerne mit, Kinder und Tiere leider nicht. Auch Rollstühle können wir nicht transportieren.
Wie funktioniert das?
Sie rufen einfach an! Spätestens einen Werktag vor dem Fahrtwunsch und maximal zwei Wochen im Voraus buchen Sie Ihre persönliche Tour. Die Auftragsannahme ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr für Sie erreichbar unter 02163 5701 233.
Wann fährt das Bürgerauto?
Die Abholzeiten für die Fahrgäste sind von Montag bis Freitag 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr.
Was kostet das?
Ab dem 1. August 2026 gelten für neu gebuchte Fahrten folgende Preise:
Einfache Fahrt innerhalb der Gemeinden: 2,00 €/Person/Fahrt
Hin- und Rückfahrt innerhalb der Gemeinden: 3,00 €/Person/Fahrt
Einfache Fahrt zwischen den Gemeinden: 4,00 €/Person/Fahrt
Hin- und Rückfahrt zwischen den Gemeinden: 5,00 €/Person/Fahrt
Bei gebuchter Hin- und Rückfahrt muss der Fahrpreis am Ende der Hinfahrt bezahlt werden.
Unterstützung
Das Bürgerauto wird organisiert und finanziert durch die Gemeinden im Westkreis (Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal) und durch die JedermannHilfe Brüggen e.V.. Und auch Ihr Beitrag zu den Fahrtkosten hilft unserer Organisation weiter.
An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich bei allen Unterstützern.
Und sonst noch?
Unsere Fahrer sind alle ehrenamtlich unterwegs und schenken Ihnen ihre Zeit! Wenn mal etwas nicht so läuft wie geplant, dann trägt nicht der Fahrer die Schuld daran. Oftmals sind Umleitungen oder Straßensperrungen dafür verantwortlich, dass man einen Umweg fahren muss. Manchmal gibt es auch Verzögerungen durch den vorherigen Fahrgast.
Beide Autos fahren voll elektrisch. Speziell hierfür gilt in der kalten Jahreszeit: Die Akkus werden stark beansprucht durch Licht, Scheibenwischer, Heizung usw. Dann kann es tatsächlich auch mal passieren, dass eine Fahrt nicht stattfinden kann.
Dem Fahrer ist das auch nicht recht, denn er möchte Sie gern pünktlich befördern!
Danke, dass Sie in diesen Fällen verständnisvoll und nett reagieren.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt:
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Wenn Sie mehr wissen möchten:
Das Bürgerauto soll keine Konkurrenz zum Taxi sein! Wir sehen uns als Hilfe für vorübergehend oder dauerhaft körperlich eingeschränkte Personen, die niemand haben, der sie zu ihrem Ziel fahren kann.
Und wie sieht es denn aus mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)? Der Bus fährt nur einmal in der Stunde? Die Haltestelle ist zu weit entfernt? Dann sind wir genau die richtige Adresse für Sie. Rufen Sie an, wir helfen gern (wenn es unsere Möglichkeiten zulassen).
Pro Fahrt können wir bis zu 4 Personen mitnehmen, die bei der Buchung des Termins angemeldet werden sollen. Allerdings können wir leider nur maximal 3 klappbare Rollatoren mitnehmen.
Der Fahrpreis ist immer pro Person zu bezahlen, nicht pro Tour!
„Abonnementfahrten“ bzw. regelmäßig immer wieder dieselben Fahrten sind nur dann möglich, wenn keine anderen Fahrtwünsche anhängig sind.
Boten- bzw. „Können-Sie-mir-nicht-mal-schnell-holen-Fahrten“ sind nicht möglich.
Sonderwünsche, die während der Fahrt angemeldet werden (z.B. „können wir noch eben bei der Apotheke vorbeifahren“, „ach, und zur Bank muss ich ja auch noch“) können vom Fahrer nur dann erfüllt werden, wenn es der zeitliche Rahmen bis zum nächsten Termin zulässt. Ein Anrecht hierauf besteht nicht.
Unsere Fahrer helfen gern beim Ein- und Ausladen Ihres Rollators, sind jedoch nicht verpflichtet, als „Träger“ z.B. bei Einkäufen zu helfen. Wenn der Fahrer oder die Fahrerin dann doch mithilft, ist das nur aus der Eigeninitiative begründet. Ein Anrecht lässt sich hieraus aber nicht ableiten.
Auch der Frage nach Kinderbeförderung sind wir nachgegangen. Anders als bei einem öffentlichen Busverkehr verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) dem Bürgerauto die Mitnahme von Kindern ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Abhängig vom Alter der Kinder sind das spezielle Kindersitze oder andere Rückhaltesysteme. Auch, wenn entsprechende Sitze vom Fahrgast gestellt werden, können wir leider keine Ausnahme machen.
Ebenso verhält es sich auch bei der Beförderung von Tieren. Auch hier sind wir an sicherheitstechnische Vorschriften gebunden.
Bitte verstehen Sie in beiden Fällen, dass wir diese Forderungen einfach nicht erfüllen können.
Sie haben einen Termin gebucht und können ihn nicht wahrnehmen? Das kann immer passieren, sei es krankheitsbedingt oder weil die Nachbarin gerade dasselbe Ziel hat. Alles kein Problem, aber bitte melden Sie sich dann bitte bei uns, damit wir die Fahrt an jemand anderen vergeben können. Sie wissen vielleicht selbst, dass es manchmal schwer ist, zur gewünschten Zeit einen Termin zu bekommen.
Umso größer ist dann die Freude, wenn es plötzlich statt einer Absage eine Zusage gibt!